Unsere Einrichtung ist seit dem 05.06.2020 wieder geöffnet

Besondere Umstände erfordern Kreativität. Wir haben einen Hygieneplan entwickelt, der den Gegebenheiten unserer Räume Rechnung trägt.

Seit zwei Wochen haben wir nun schon Erfahrungen, wie möglichst viele Frauen unsere Werkstätten nutzen können. Weil immer nur ein Teil der Frauen aus den Kreativgruppen kommen kann, bieten wir zusätzliche Ausweichtermine an. Wir haben festgelegt, dass pro Etage nicht mehr als 3, maximal 4 Frauen pro Etage arbeiten dürfen.

Zusätzlich zu den üblichen Gruppenzeiten sind diese Ersatztermine immer am

Montag

10.00 – 12.00 Uhr für die Frauen  aus der Keramikgruppe dienstags 15-17 Uhr

13.00 – 15.00 Uhr für die Frauen aus der Keramikgruppe mittwochs 10-12 Uhr

Dienstag

10.00 – 12.00 Uhr für Frauen aus der Keramikgruppe mittwochs 14-16 Uhr

10.00 – 12.00 Uhr für Frauen Textiles Gestalten  dienstags 14-16 Uhr

Freitag

10.00 – 12.00 Uhr für Frauen alles Keramikgruppen

13.00 – 15.00 Uhr für Frauen aus der Keramikgruppe mittwochs 17-19 Uhr

  • Frauen, die kommen wollen, rufen oder sprechen ihre jeweilige Gruppenleiterin an. Diese koordiniert die Anzahl.
  • Frauen, die am Freitag Vormittag kommen wollen, wenden sich damit an die Projektkoordinatorin.
  • An Ersatzterminen sind keine Glasurarbeiten möglich, es erfolgt ebenso keine Ausgabe von Ton.
  • Alle Personen, die unsere Einrichtung betreten, haben die Pflicht, sich gewissenhaft in die ausliegenden Anwesenheitslisten einzutragen und den geltenden Corona-Reinigungsplan  einzuhalten.
  • Es dürfen nur Frauen bei uns arbeiten, deren unterschriebene Einverständniserklärung vorliegt. Diese kann selbstverständlich jederzeit entzogen werden.

Am Sonnabend, den 20.06.2020 fand unsere Mitgliederversammlung unter außergewöhnlichen Umständen statt. Dort wurden u.a. auch die in der Corona-Übergangszeit veränderten finanziellen Konditionen beschlossen mit folgendem Resultat:

  • Der Mitgliedsbeitrag bleibt ganzjährig unverändert.
  • Im April und Mai entfällt das Stuhlgeld.
  • Ab Juni ist ein vermindertes monatliches Stuhlgeld von 3,00 EUR für Mitglieder zu bezahlen, für Nichtmitglieder beträgt es mtl. 10,00 EUR
  • die mtl. Stromgeldkassierung entfällt,
  • dafür wird der Kilopreis für Ton von 3,50 EUR auf 4,50 EUR erhöht. Diese Regelung gilt zunächst nur für das 2. und 3. Quartal, also bis zum 30.09.2020.